Wissen · 8 Minuten · Stand 9. September 2026
Geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle berechnen: Formel, Median, Quartile nach Artikel 9
Die sieben Kennzahlen der Berichtspflicht Schritt für Schritt: unbereinigtes und mittleres Entgeltgefälle, variable Bestandteile, Entgeltquartile, Werte je Gruppe. Mit Rechenbeispiel.
Die Definition aus Artikel 3
Das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle ist „die Differenz zwischen den durchschnittlichen Entgelthöhen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines Arbeitgebers, ausgedrückt als Prozentsatz der durchschnittlichen Entgelthöhe männlicher Arbeitnehmer“. Die Entgelthöhe ist „das Bruttojahresentgelt und das entsprechende Bruttostundenentgelt“. Teilzeit wird also auf Vollzeit umgerechnet, sonst würde ein hoher Teilzeitanteil bei Frauen das Ergebnis verfälschen.
Rechenbeispiel
Fünf Frauen verdienen 48'000, 50'000, 52'000, 49'000 und 51'000 Euro, im Durchschnitt 50'000. Fünf Männer verdienen 53'000, 55'000, 57'000, 54'000 und 56'000, im Durchschnitt 55'000. Das Entgeltgefälle beträgt (55'000 − 50'000) / 55'000 = 9,1 Prozent.
Der Median ist der mittlere Wert der sortierten Liste: bei den Frauen 50'000, bei den Männern 55'000. Das mittlere Entgeltgefälle beträgt hier ebenfalls 9,1 Prozent. Der Median ist robust gegen einzelne Spitzengehälter, deshalb verlangt die Richtlinie beide Werte.
Die sieben Kennzahlen nach Artikel 9 Absatz 1
- a) das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle
- b) das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle bei ergänzenden oder variablen Bestandteilen
- c) das mittlere geschlechtsspezifische Entgeltgefälle
- d) das mittlere geschlechtsspezifische Entgeltgefälle bei ergänzenden oder variablen Bestandteilen
- e) der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ergänzende oder variable Bestandteile erhalten
- f) der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in jedem Entgeltquartil
- g) das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle je Gruppe von Arbeitnehmern, aufgeschlüsselt nach normalem Grundlohn oder -gehalt sowie nach ergänzenden oder variablen Bestandteilen
Entgeltquartile
Alle Beschäftigten werden nach Entgelthöhe sortiert und in vier gleich grosse Gruppen geteilt. Für jedes Viertel wird der Anteil der Frauen und Männer ausgewiesen. Ein hoher Frauenanteil im unteren und ein niedriger im oberen Viertel zeigt strukturelle Ungleichheit, auch wenn innerhalb der Gruppen keine Lücke besteht.
Bereinigt oder unbereinigt?
Die Berichtspflicht verlangt das unbereinigte Gefälle. Eine bereinigte Analyse, die objektive Faktoren wie Stellenwert, Betriebszugehörigkeit und Führungsverantwortung herausrechnet, ist keine Pflicht, aber sehr hilfreich für die Rechtfertigung nach Artikel 10: Sie zeigt, welcher Teil des Unterschieds durch die Struktur erklärt wird und welcher nicht.
Häufige Fragen
- Zählen Boni und Zulagen zum Entgelt?
- Ja. Entgelt umfasst nach Artikel 3 den Grundlohn sowie alle sonstigen Vergütungen, die unmittelbar oder mittelbar als Geld- oder Sachleistung gezahlt werden. Diese ergänzenden oder variablen Bestandteile werden zusätzlich separat ausgewiesen.
- Was ist mit divers?
- Die Richtlinie vergleicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Personen mit dem Geschlechtseintrag divers werden in der Gesamtzahl geführt, gehen aber nicht in die zweigeschlechtliche Differenz ein. Nationale Umsetzungsgesetze können abweichende Regeln treffen.
- Wie gehe ich mit Kleingruppen um?
- Werte, die Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen, dürfen nicht ausgewiesen werden. Üblich ist eine Untergrenze von drei Personen je Geschlecht; das deutsche Entgelttransparenzgesetz kennt für Auskünfte eine Grenze von sechs Beschäftigten des anderen Geschlechts.
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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Massgeblich sind die Richtlinie (EU) 2023/970 und das jeweilige nationale Umsetzungsgesetz.