Entgeltklar

EU-Richtlinie 2023/970 · Berichtspflicht ab 2027

Die Lohnlücke wird Pflicht. Der Bericht dazu dauert bei uns einen Nachmittag.

Stellenbewertung, Analyse des Entgeltgefälles, Pflichtbericht und Auskünfte an Beschäftigte. Alles, was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie von Unternehmen mit 100 bis 500 Beschäftigten verlangt, ohne Berater und ohne Excel-Nächte.

Keine Zahlungsdaten. Der Schnellcheck läuft komplett in Ihrem Browser.

Bericht zum Entgeltgefälle 2027

Beispiel Muster GmbH · 168 Beschäftigte

2 Gruppen ≥ 5 %

Median

0,0 %

Bereinigt

0,0 %

Variable Bestandteile

0,0 %

Stellen bewertet

0 / 43

Gruppe B · qualifizierte Tätigkeiten14 F / 9 M
0,0 %
Gruppe C · Fachkräfte31 F / 28 M
0,0 %
Gruppe D · Spezialisten, Teamleitung12 F / 19 M
0,0 %
Gruppe E · Experten, Abteilungsleitung4 F / 9 M
0,0 %
Namen nie übertragen · Hosting FrankfurtBericht als PDF →

Namen bleiben bei Ihnen

Pseudonymisierung im Browser

Hosting in Frankfurt

DSGVO-konform, EU-Server

Wortlaut der Richtlinie

Begriffe und Kennzahlen amtlich

Bericht und Auskünfte

Inklusive Betriebsrats-Fassung

Was ab 2027 auf Sie zukommt

Fünf Pflichten, die jede Personalabteilung treffen.

Die Richtlinie (EU) 2023/970 ist seit 2023 in Kraft. Deutschland und Österreich setzen sie Anfang 2027 um, öffentliche Arbeitgeber sind seit Juni 2026 direkt gebunden.

Die Richtlinie in 5 Minuten erklärt
  1. 01

    Gehaltsspanne in jeder Stellenanzeige

    Die Frage nach dem bisherigen Gehalt ist verboten. Gilt für alle Arbeitgeber.

  2. 02

    Auskunftsrecht aller Beschäftigten

    Durchschnittliche Entgelthöhe der eigenen Gruppe, nach Geschlecht. Antwort innerhalb von zwei Monaten.

  3. 03

    Berichtspflicht ab 100 Beschäftigten

    Kennzahlen nach Artikel 9, erstmals 2027 ab 150 Beschäftigten, dann regelmässig.

  4. 04

    Gemeinsame Entgeltbewertung ab 5 Prozent

    Unerklärter Unterschied in einer Gruppe: sechs Monate Zeit, dann mit dem Betriebsrat.

  5. 05

    Beweislastumkehr

    Im Streitfall muss das Unternehmen belegen, dass es nicht diskriminiert. Ohne Stellenbewertung geht das nicht.

So sieht es aus

Echte Bildschirme, keine Versprechen.

Import mit Pseudonymisierung

Import mit Pseudonymisierung

Jede Spalte wird erkannt, die Namensspalte entfernt. Sie sehen vor der Übertragung, was bei uns ankommt.

Stellenbewertung mit Begründung

Stellenbewertung mit Begründung

Vier Kriterien, Punkte, Gruppe. Die KI begründet jede Zahl, Sie bestätigen.

Analyse nach Artikel 9

Analyse nach Artikel 9

Alle Pflichtkennzahlen, je Gruppe, mit Kennzeichnung ab 5 Prozent.

Ablauf

Vier Schritte bis zum Bericht.

1

Lohnliste hochladen

Excel oder CSV. Spalten werden automatisch erkannt, Namen entfernt.

2

Stellen bestätigen

Die KI schlägt Bewertung und Gruppen vor. Sie korrigieren, wo nötig.

3

Gefälle sehen

Alle Kennzahlen, alle Gruppen, alle Kennzeichnungen. Mit Erklärung, woher der Unterschied kommt.

4

Bericht abgeben

PDF und Excel im Wortlaut des Gesetzes. Jedes Jahr auf Knopfdruck neu.

Funktionen

Acht Module, eine Pflicht erledigt.

Alles in einem System, das jedes Jahr wieder benutzt wird. Keine Einzeltools, keine Excel-Ketten.

Import ohne Namen

Lohnliste aus DATEV, Personio, Sage, Abacus oder Excel. Namen werden im Browser durch Codes ersetzt, bevor irgendetwas übertragen wird.

KI-Stellenbewertung

Jede Stelle wird nach den Kriterien der Richtlinie bewertet: Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung, Arbeitsbedingungen. Sie prüfen und bestätigen.

Gruppen von Arbeitnehmern

Gleiche oder gleichwertige Arbeit wird nachvollziehbar zu Gruppen zusammengefasst, wie Artikel 3 es verlangt.

Analyse des Entgeltgefälles

Geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle, Median, Entgeltquartile, variable Bestandteile, 5-Prozent-Kennzeichnung je Gruppe. Im Wortlaut von Artikel 9.

Pflichtbericht

PDF für Behörde und Belegschaft, Excel für die Ablage, eine eigene Fassung für den Betriebsrat ohne Einzelwerte.

Auskunfts-Center

Beschäftigte fragen, Sie antworten fristgerecht mit den richtigen Werten. Zwei-Monats-Frist wird überwacht, alles protokolliert.

Stellenanzeigen-Check

Gehaltsspanne vorhanden, keine Frage nach dem bisherigen Gehalt, geschlechtsneutral. Mit Spannen-Vorschlag aus Ihren Daten.

Massnahmen-Tracker

Liegt eine Gruppe über 5 Prozent, dokumentieren Sie Ursachen und Massnahmen. Genau das, was bei einer Prüfung verlangt wird.

Datenschutz

Lohndaten sind das Sensibelste, was Sie haben. Deshalb sehen wir sie nie mit Namen.

  • Pseudonymisierung im Browser: Namen werden durch Codes wie MA-0417 ersetzt, bevor Daten übertragen werden. Die Zuordnung bleibt auf Ihrem Rechner.
  • Datenbank und Server in Frankfurt, verschlüsselt bei Übertragung und Speicherung, jede Firma strikt getrennt, tägliche Sicherung.
  • Die KI bewertet nur Stellentitel und Aufgaben. Sie sieht keine Entgelte, keine Personen, und trainiert nicht mit Ihren Daten.
  • Auftragsverarbeitungsvertrag, Datenschutzerklärung und technische Massnahmen liegen fertig bereit.
Sicherheitskonzept im Detail

So sieht eine Zeile bei uns aus

code: MA-0417

gender: f

job_title: Sachbearbeiterin Einkauf

fte: 0.8

base_pay_annual: 58400

variable_pay_annual: 2100

entry_date: 2019-03-01

Kein Name, keine Personalnummer, keine E-Mail, keine Adresse.

Preise

Nach Unternehmensgrösse, ohne Überraschungen.

Ein Berater verlangt für Stellenbewertung und Analyse 5'000 bis 15'000 Euro, einmalig. Entgeltklar kostet einen Bruchteil und bleibt jedes Jahr einsatzbereit.

Starter

100 bis 149 Beschäftigte

149 / Monat

zzgl. MwSt., 12 Monate Laufzeit, jährlich zwei Monate günstiger

  • Alle 8 Module
  • Unbegrenzte Nutzer, Betriebsrats-Zugang
  • KI-Stellenbewertung inklusive
  • Bericht als PDF und Excel
  • Auskunfts-Center mit Fristenkontrolle
  • Hosting in Frankfurt, AVV inklusive
14 Tage kostenlos testen

Professional

Berichtspflicht 2027

150 bis 249 Beschäftigte

249 / Monat

zzgl. MwSt., 12 Monate Laufzeit, jährlich zwei Monate günstiger

  • Alle 8 Module
  • Unbegrenzte Nutzer, Betriebsrats-Zugang
  • KI-Stellenbewertung inklusive
  • Bericht als PDF und Excel
  • Auskunfts-Center mit Fristenkontrolle
  • Hosting in Frankfurt, AVV inklusive
14 Tage kostenlos testen

Business

250 bis 500 Beschäftigte

449 / Monat

zzgl. MwSt., 12 Monate Laufzeit, jährlich zwei Monate günstiger

  • Alle 8 Module
  • Unbegrenzte Nutzer, Betriebsrats-Zugang
  • KI-Stellenbewertung inklusive
  • Bericht als PDF und Excel
  • Auskunfts-Center mit Fristenkontrolle
  • Hosting in Frankfurt, AVV inklusive
14 Tage kostenlos testen

Mehr als 500 Beschäftigte, mehrere Gesellschaften oder Beratung für mehrere Mandanten? Sprechen Sie uns an.

Häufige Fragen

Was Personalabteilungen uns fragen.

Wen betrifft die Richtlinie?
Alle Arbeitgeber in der EU. Ab 100 Beschäftigten kommt die Berichtspflicht über das Entgeltgefälle hinzu, erstmals 2027 für Unternehmen ab 150 Beschäftigten. Die Pflicht zur Gehaltsspanne in Stellenanzeigen, das Verbot der Frage nach dem bisherigen Gehalt und das Auskunftsrecht der Beschäftigten gelten unabhängig von der Grösse.
Deutschland hat die Frist verpasst. Muss ich trotzdem handeln?
Ja. Das deutsche Umsetzungsgesetz ist für Anfang 2027 angekündigt, die Berichtstermine der Richtlinie stehen fest, und Gerichte legen das geltende Entgelttransparenzgesetz bereits richtlinienkonform aus. Öffentliche Arbeitgeber sind seit dem 7. Juni 2026 direkt gebunden. Wer die Stellenbewertung erst 2027 beginnt, hat keine Zeit mehr für Korrekturen.
Wie wird das Entgeltgefälle berechnet?
Nach Artikel 3 der Richtlinie: Differenz der durchschnittlichen Entgelthöhen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Prozent der durchschnittlichen Entgelthöhe der Männer, auf Basis des Bruttojahresentgelts, umgerechnet auf Vollzeit. Dazu der Median, die Aufteilung nach Grundlohn und variablen Bestandteilen, die Entgeltquartile und die Werte je Gruppe von Arbeitnehmern.
Was passiert bei einem Unterschied über 5 Prozent?
Kann der Unterschied in einer Gruppe gleichwertiger Arbeit nicht durch objektive, geschlechtsneutrale Kriterien erklärt werden, muss er innerhalb von sechs Monaten behoben werden. Sonst folgt eine gemeinsame Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung. Entgeltklar zeigt die Kennzeichnung pro Gruppe und dokumentiert Ursachen und Massnahmen.
Sehen Sie die Namen unserer Beschäftigten?
Nein, zu keinem Zeitpunkt. Die Pseudonymisierung läuft im Browser Ihrer HR-Abteilung. An unsere Server gelangen nur Codes, Geschlecht, Stellenbezeichnung und Entgeltwerte. Die Zuordnungsdatei bleibt bei Ihnen.
Ersetzt das einen Berater?
Für die meisten Unternehmen mit 100 bis 500 Beschäftigten ja. Die Stellenbewertung, die Berater für vier- bis fünfstellige Beträge anbieten, macht die Software in einem Nachmittag. Für Sonderfälle wie Tarifbindung mit Sonderregeln oder laufende Klagen empfehlen wir zusätzlich juristische Beratung.
Wie lange ist die Vertragslaufzeit?
Zwölf Monate, monatlich zahlbar oder jährlich mit zwei Monaten Rabatt. Die Berichtspflicht wiederholt sich jährlich, die Auskunftspflicht gilt dauernd. Sie starten mit 14 Tagen kostenlosem Test ohne Zahlungsdaten.

Wissen Sie, wie gross Ihre Lohnlücke ist?

Der Schnellcheck läuft komplett in Ihrem Browser. Keine Anmeldung, kein Upload, zwei Minuten.

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